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Bürokratische Selektion?
von Achim Sander, Vorsitzender des ZMO LVBerlin e. V.


Achim Sander Zu Recht nennt man uns wohl ein Volk von Perfektionisten. Perfektion im realen Leben gibt es wohl aber nur von dem einen oder anderen Standpunkt aus und auch nur für eine längere oder meist kürzere Zeit. Ein umfassender Zustand, der wenigstens tragbar sein soll (möglichst lang und für möglichst Viele), will aber schon hart erarbeitet sein.

So unterliegt wohl auch die Harmonie bundesdeutscher Verwaltungspraxis dieser Vergänglichkeit und auch das Geschichtsbewußtsein unseres Volkes, was sich auch in dieser Praxis wiederspiegelt. Daher ist es bestimmt nichts Neues, wenn der ursprüngliche Sinn eines Gesetzes mit den Jahren verblaßt oder sich auch verliert.

Im Fall unserer rußlanddeutschen Landsleute verkehrt sich ein Gesetz, das Bundesvertriebenengesetz nämlich, aber sogar in sein Gegenteil. Was passiert dabei genau, und wie ist soetwas möglich?

Dieses Gesetz soll u.a. die Aufnahme von Rußlanddeutschen in unser Land regeln. Es wurde geschaffen, als diese Rußlanddeutschen ihrer Bürgerrechte in der Sowjetunion beraubt waren und bis auf Einzelfälle auch nicht nach Deutschland zurückwandern durften. Mit der Epoche der friedlichen Revolutionen in Europa änderte sich dies. Jetzt endlich dürfen auch die Rußlanddeutschen von ihren Bürgerrechten Gebrauch machen. So dürfen endlich unsere Landsleute zu uns, in ihre historische Heimat. Ein Glück, worauf nach Verfolgung, Genozid und jahrzehntelanger Unterdrückung der Überlebenden niemand mehr ernsthaft zu hoffen wagte. Was ist jetzt das im Gesetz gegebene Wort wert? - Nicht mehr viel.

Dieses Gesetz wird mit Änderungen und einem Wust von Richtlinien und Durchführungsverordnungen in sein Gegenteil verkehrt. - Warum? Klammheimlich soll damit gesagt werden: das Boot ist voll. Teilweise gesagt von jenen, die sonst eine Zuwanderung aus Gründen demografischer Balance fordern, aber lieber zehn Afrikaner eingliedern wollen als einen Rußlanddeutschen oder auch gesagt von solchen, die sonst gern patriotisch argumentieren, aber den Rußlanddeutschen eine Zugehörigkeit zu unserem Volk rundweg aberkennen. Die erste dieser beiden Gruppen widerspricht sich selbst und gemeinsam mit der zweiten Gruppe verfügt sie in der Sache der Rußlanddeutschen über eine beschädigte nationale Identität. Denn es ist doch so, daß Deutsche aus dem Gebiet des historischen Rußland über alle Generationen bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs in der Masse ihre Nationalität ohne alles Verblassen bewahrt hatten und dies im Zarenreich auch ausdrücklich durften. Sie waren Angehörige unseres Volkes außerhalb unserer Staatsgrenzen. - Nicht mehr und nicht weniger. Genau deswegen fing man dann auch an, sie zu verfolgen. Wir wollen den geneigten Leser nicht mit einer Flut von Details erschlagen, daher nur in Stichworten:

- Im Ersten Weltkrieg Diskriminierung und Verfolgung wegen Zugehörigkeit zum deutschen Volk.

- Während der russischen Revolution und danach Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung als Klassenfeinde (gerade die Mehrheit der Deutschen gehörte zur Mittelschicht, die als Kulaken physisch vernichtet wurden).

- Während der sog. Stalinschen Säuberungen in den 1930er Jahren, als Teil der Volksfeinde.

Menschen, die willkürlich und vollkommen unschuldig von Stalin diffamiert und vernichtet wurden.

- Mit dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion als kompletter Bevölkerungsteil von Stalin als Kollaborateure diffamiert, enteignet, deportiert, durch Zwangsarbeit und Terror planmäßig vernichtet.

Die Überlebenden dieses Genozids fanden sich an den unwirtlichsten Orten der Sowjetunion wieder - aller Bürgerrechte und Menschenrechte beraubt. Eine moralische, ganz zu schweigen von einer materiellen Wiedergutmachung fand nicht statt - im Gegensatz zu allen anderen Völkern in der damaligen Sowjetunion. Das schöne Gesetz aus den frühen Jahren im freien Teil Deutschlands half in der Sowjetunion gar nicht. Doch dann tat sich Ende der achtziger Jahre ein Fenster der Freiheit auf. Zwar keine Rehabilitation an Ort und Stelle, wenigstens aber ein Entlassen in die Freiheit, bei Aufgabe dessen, was die Menschen sich unter widrigsten Lebensumständen wieder hatten erschaffen können.

Und nun werden diese Menschen, die in dritter Generation im Kollektiv vollkommen schuldlos schuldig gesprochen wurden, von einem hartherzig und engstirnig gewordenen Gesetz vor unsere gemeinsame Tür gestoßen. Die schnell geschaffenen Gesetzesänderungen, neuen Richtlinien und neuen Durchführungsverordnungen wollen nur eins: Dieser Menschengruppe, die drei Generationen bitterstes Leid und Vernichtung erfuhr, nur weil sie als Deutsche galten und dies ja auch waren und sind, diesen unseren Landsleuten wird jetzt vom Gesetz in der Masse abererkannt, Angehörige unseres Volkes zu sein. Dies ist eine Verhöhnung, wie sie bitterer nicht sein kann. Es schlägt dem Geist des ursprünglichen Gesetzes ins Gesicht, wenn denen, die wegen ihres Deutschseins verfolgt wurden, unsägliche und unerfüllbare Nachweise ihres Deutschseins abverlangt werden. Ihr Schicksal als Menschengruppe ist Beweis genug, wie er offensichtlicher nicht sein kann. Das Erbringen weiterer Beweise für die Zugehörigkeit zu unserem Volk ist keinem dieser Menschen zuzumuten und der Erfolg in diesem aufgenötigten Unterfangen erinnert oft nur an die Chancen in einem Würfelspiel. Die bürokratischen, administrativen Nachjustierungen in den Gestzestexten, die nichts anderes als ein Aussortieren und Selektieren dieser Deutschen zwecks Aufnahmeverweigerung darstellen, beweisen nur, daß niemand unter den sog. politischen Entscheidern den Mut hat, einen beabsichtigten Zuzugsstopp wenigstens offen auszusprechen. Daran würde sich nämlich eine längst überfällige Debatte über unsere nationale Identität anschließen, was aber vermieden wird. Leidtragende, wieder mal: die Rußlanddeutschen.

Statt dieser unseligen bürokratischen Selektion sollte man wenigstens einmal im Sinne der Betroffenen eine einfache Lösung herbeiführen: Wer von den Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion eine deutsche Abstammung belegen kann, egal, ob (groß-)väter- oder (groß-) mütterlicherseits und eine einzige, nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte, der soll ein Recht auf Zuzug erhalten. Es kann auch unter Zuhilfenahme bilateraler Abkommen ein Stichtag festgelegt werden, bis zu dem man auch in den Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion für Deutschland optieren kann und alle Optierenden sowie ihre Kinder erhalten ein dauerhaftes Recht auf Zuzug.

Dies macht Schluß mit unwürdigen Nachweisprozeduren, verschlankt die Bürokratie und es wird nebenbei endlich der Tatsache Rechnung getragen, daß Deutschland, wie viele andere Staaten auch, einen guten Teil seines Titularvolkes außerhalb seiner Staatsgrenzen zu wohnen hat, diesem aber nicht die Tür verbarrikadiert, wie es auch sonst kein anderes Land auf der Welt macht.

Der Verfasser ist selbst "bundesdeutscher Ureinwohner und Wessi", leitet einen Verein in Berlin (Zusammenarbeit mit Osteuropa ZMO e.V.) und hat zwei Jahre in der ehem. UdSSR gelebt, studiert, gearbeitet und in Kommunalkas gewohnt.



 
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