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DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Berlin, 03.03.2006
an
Bundesvereinigung "Heimat" e. V.
Der Vorstand
Postfach 20 24
71010 Böblingen
Betr.: Aussiedler und Vertriebene
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschussdienst des Petitionsausschusses, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern einbezogen.
Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Diese Auffassung stützt sich insbesondere darauf, dass auch aus hiesiger Sicht Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes in Ihrem Sinne nicht in Aussicht gestellt werden können. Ich verweise hierzu - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die umfangreichen Ausführungen des Bundesministeriums des Innern in der beigefügten Stellungnahme.
Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Maria Oltmanns)
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Внимание! Все предложенные здесь документы являются эксклюзивной собственностью Федерального общественного объединения "Heimat".
Перепечатка другими изданиями запрещена!
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